"Badekur" gefällig...
Kuren mit Hilfe der Sozialversicherungsträger sind nach wie vor möglich, alle 2-3 Jahre können
Sie eine sogenannte "Ambulante Badekur" bei Ihrer Krankenkasse beantragen.
Dafür müssen Sie
gemeinsam mit Ihrem Hausarzt einen Antrag stellen.
Eine "Offene Badekur" oder "Ambulante Vorsorgekur" beinhaltet folgende Leistungen:
- Für Ihren Kur- oder Badearzt erhalten Sie einen Badearztschein. Die ärztlichen Leistungen während Ihrer Kur werden wie bisher von Ihrer Kasse übernommen.
- Für Unterkunft, Verpflegung und Kurtaxe gibt es Zuschüsse bis zu 13,- € pro Tag.
- Für die ärztlich verordneten Kurmittel (Bäder, Massagen etc.) übernehmen die Krankenkassen 85 % der Kosten.
Antragsformulare
Ihr behandelnder Hausarzt schickt die ausgefüllten Formulare anschließend an die zuständige Krankenkasse bzw. Rentenversicherung. Eine offene Badekur ist zur Krankheitsverhütung (z. B. Bewegungsstörungen, Muskelspannungsstörungen, Kopfschmerz usw.), oder auch bei einer bestehenden chronischen Erkrankung (z. B. Schultersteife, dauerhafter Wirbelsäulenschmerz) mit daraus resultierenden Funktionsstörungen (z. B. Treppensteigen, Socken anziehen) sinnvoll.
Bewilligung
Die genauen Kostenübernahme erfahren Sie bei Ihrer Krankenkasse. In der Regel wird eine dreiwöchige Kur bewilligt. Nach Bewilligung sollten Sie mit einem Badearzt im Bensersieler Therapiezentrum, "Kurmittelhaus Nordseetherme". Telefon: 04971 917-200, Email: therapiezentrum@bensersiel.de - Kontakt aufnehmen. Dort wird Ihren dann der persönliche Verordnungsplan mit den Anwendungen erstellt. Viel Erfolg...